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Homeland Greece
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AP0144
Preis: € 175500
Wohnung
Panormo Rethymno Nordküste

NH0168
Preis: € 151000
Haus
Agia Triada Rethymno Nordküste

LA0153
Preis: € 290000
Grundstück
Stavromenos Rethymno Nordküste

LA0167
Preis: € 33000
Grundstück
Mariou Rethymno Südküste

RECHTLICHE BERATUNG

Wir versehen Sie mit allen wichtigen Informationen eines Grundstückskaufs, die Sie kennen sollten.

Jeder aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kann problemlos in Griechenland Haus- und Grundbesitz erwerben und wird in der gleichen Weise behandelt wie ein Grieche selbst. Nach griechischem Gesetz ist es erforderlich, dass ein Rechtsanwalt, die Gesetzmäßigkeit einer Immobilie prüft, einschließlich der Situation, ob die Immobilie mit Hypotheken oder einem Darlehen belastet ist. Eine gründliche Prüfung des Grundbuchregisters wird durchgeführt, um diese Einzelheiten zu klären. Vier Arten von Registern müssen von dem Anwalt geprüft werden, bevor der Kauf durchgeführt werden kann. Das Transkriptions-Register gibt im Detail alle vorhergehenden Verträge an, das Schulden Register gibt alle Schulden an, die auf dem Grundstück lasten, das Vindikations-Register (Rechtfertigungs-Register) wird schließlich geprüft, um sicherzustellen, dass das Land frei ist von allen sonstigen Ansprüchen.

Folgende Serviceleistungen bieten wir unseren Kunden zusätzlich an:

Der Anwalt vertritt den potentiellen Kunden bei allen rechtlichen Angelegenheiten, auch wenn Sie selbst nicht anwesend sein können zum Zeitpunkt des Kaufes. Sollte es sich um eine Gewerbeimmobilie handeln, kann die gegenwärtige rechtliche Position der Immobilie überprüft werden.

Im Falle eines Grundstückserwerbs, kann der Anwalt die Bestätigung vom Forstamt einholen, dass es sich nicht um öffentliches Eigentum handelt. Zusätzlich muss die Weitergabe des Grundstücks durch Erbschaft bestätigt werden. Grundstücke, die wir anbieten, haben diese Prozedur meist schon durchlaufen.

Sollte sich ein potentieller Kunde entscheiden, eine Immobilie zu erwerben, kann bei einem Notar eine Vollmacht auf den Namen einer Person Ihrer Wahl arrangiert werden (im Falle eines Immobilienerwerbs sollte eine Person des öffentlichen Rechts gewählt werden). Die Vollmacht ermöglicht es dem Anwalt, alle Dokumente im Zusammenhang mit der Immobilie in Ihrem Namen zu unterzeichnen.

Die Verträge werden zunächst auf Griechisch abgefasst sein, auf Anfrage können Sie aber - gegen eine extra Gebühr - in Englisch, Deutsch oder Französisch übersetzt werden.

Vor dem Abschluss des Kaufvertrages kann ein Vorvertrag unterzeichnet werden. Der offizielle Vertrag, der in Gegenwart des Notars unterzeichnet wird, stellt den eigentlichen Kaufvertrag der Immobilie dar. Da der Vorvertrag in der Regel die meisten Details schon enthält, die in dem offiziellen Vertrag festgelegt werden, ist es zu empfehlen, dass Sie Ihren Anwalt bereits an diesem Punkt einbeziehen.

Vor dem Verkauf der Immobilie wird das zuständige Finanzamt seinen Wert einschätzen. Die Grunderwerbssteuer beträgt in Griechenland ca. 9% des Grundstückswerts. Der Rechtsanwalt kann für den Käufer eine griechische Steuernummer beantragen. Diese Steuernummer ist grundlegend für den offiziellen Vertrag. Der Vertrag wird unter Aufsicht eines Notars abgeschlossen. Nach Vertragsunterzeichnung erfolgt die Eintragung des neuen Eigentümers in den entsprechenden Registern.

 

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Tel.: +30 28310 51341, Fax: +30 28310 20416, e-mail: info@homeland-greece.com

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