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Wir versehen Sie mit allen wichtigen Informationen
eines Grundstückskaufs, die Sie kennen sollten.
Jeder aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union kann problemlos in Griechenland Haus- und Grundbesitz erwerben
und wird in der gleichen Weise behandelt wie ein Grieche selbst.
Nach griechischem Gesetz ist es erforderlich, dass ein Rechtsanwalt,
die Gesetzmäßigkeit einer Immobilie prüft, einschließlich
der Situation, ob die Immobilie mit Hypotheken oder einem Darlehen
belastet ist. Eine gründliche Prüfung des Grundbuchregisters
wird durchgeführt, um diese Einzelheiten zu klären. Vier
Arten von Registern müssen von dem Anwalt geprüft werden,
bevor der Kauf durchgeführt werden kann. Das Transkriptions-Register
gibt im Detail alle vorhergehenden Verträge an, das Schulden
Register gibt alle Schulden an, die auf dem Grundstück lasten,
das Vindikations-Register (Rechtfertigungs-Register) wird schließlich
geprüft, um sicherzustellen, dass das Land frei ist von allen
sonstigen Ansprüchen.
Folgende Serviceleistungen bieten wir unseren Kunden zusätzlich
an:
Der Anwalt
vertritt den potentiellen Kunden bei allen rechtlichen Angelegenheiten,
auch wenn Sie selbst nicht anwesend sein können zum Zeitpunkt
des Kaufes. Sollte es sich um eine Gewerbeimmobilie handeln, kann
die gegenwärtige rechtliche Position der Immobilie überprüft
werden.
Im
Falle eines Grundstückserwerbs, kann der Anwalt die Bestätigung
vom Forstamt einholen, dass es sich nicht um öffentliches Eigentum
handelt. Zusätzlich muss die Weitergabe des Grundstücks
durch Erbschaft bestätigt werden. Grundstücke, die wir
anbieten, haben diese Prozedur meist schon durchlaufen.
Sollte
sich ein potentieller Kunde entscheiden, eine Immobilie zu erwerben,
kann bei einem Notar eine Vollmacht auf den Namen einer Person Ihrer
Wahl arrangiert werden (im Falle eines Immobilienerwerbs sollte
eine Person des öffentlichen Rechts gewählt werden). Die
Vollmacht ermöglicht es dem Anwalt, alle Dokumente im Zusammenhang
mit der Immobilie in Ihrem Namen zu unterzeichnen.
Die Verträge werden zunächst
auf Griechisch abgefasst sein, auf Anfrage können Sie aber
- gegen eine extra Gebühr - in Englisch, Deutsch oder Französisch
übersetzt werden.
Vor dem Abschluss des Kaufvertrages kann
ein Vorvertrag unterzeichnet werden. Der offizielle Vertrag, der
in Gegenwart des Notars unterzeichnet wird, stellt den eigentlichen
Kaufvertrag der Immobilie dar. Da der Vorvertrag in der Regel die
meisten Details schon enthält, die in dem offiziellen Vertrag
festgelegt werden, ist es zu empfehlen, dass Sie Ihren Anwalt bereits
an diesem Punkt einbeziehen.
Vor dem Verkauf der Immobilie wird das
zuständige Finanzamt seinen Wert einschätzen. Die Grunderwerbssteuer
beträgt in Griechenland ca. 9% des Grundstückswerts. Der
Rechtsanwalt kann für den Käufer eine griechische Steuernummer
beantragen. Diese Steuernummer ist grundlegend für den offiziellen
Vertrag. Der Vertrag wird unter Aufsicht eines Notars abgeschlossen.
Nach Vertragsunterzeichnung erfolgt die Eintragung des neuen Eigentümers
in den entsprechenden Registern.
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