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AP0144
Preis: € 175500
Wohnung
Panormo Rethymno Nordküste

NH0168
Preis: € 151000
Haus
Agia Triada Rethymno Nordküste

LA0153
Preis: € 290000
Grundstück
Stavromenos Rethymno Nordküste

LA0167
Preis: € 33000
Grundstück
Mariou Rethymno Südküste

ABLAUF EINES IMMOBILIENKAUFS

Falls Sie sich entschlie?en sollten eine Immobilie zu kaufen oder eine Dienstleistung diesbezüglich in Anspruch zu nehmen, können folgende Informationen von Nutzen für Sie sein:

I. Allgemeine Informationen

1. Zunächst brauchen wir alle Angaben des/der interessierten Käufer/s, welche folgendes beinhalten

  • Passkopien und
  • Ausfüllen des Formblatts zum Immobilienerwerb (IPP), das die persönlichen Daten abfragt, die für den rechtlichen Vorgang erforderlich sind.

2. Wir möchten au?erdem wissen, wen Sie als Rechtsvertreter/ bevollmächtigten Rechtsanwalt wählen.
Dazu können Sie entweder

  • selbst einen Anwalt benennen.
  • sich einen Anwalt durch ihr hiesiges Konsulat benennen lassen.
  • oder Sie können den Anwalt wählen, den die Mehrheit unserer Kunden nutzt.

Der durch Sie bevollmächtigte Anwalt wird vor Unterzeichnung des Kaufvertrags die Eigentumstitel prüfen, er wird au?erdem den Vertrag in Ihrem Namen unterzeichnen und es übernehmen mit allen örtlichen Behörden zu verhandeln Natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass der betreffende Kunde selbst unterzeichnet falls er zu der Zeit auf Kreta weilt, oder dass er zur Vertragsunterzeichnung nach Kreta kommt.


3. Die bevollmächtigte Person wird von Ihnen, sobald sie benannt worden ist, eine von einem Notar bestätigte Vollmacht auf ihren Namen benötigen, die ihr erlaubt, in Ihrem Namen zu handeln.

Eine Vollmacht kann auf zwei Weisen erteilt werden, entweder

  • vor Ort (hier auf Kreta) oder
  • in Ihrem Heimatland. In letzterem Fall, ist die Vollmacht dort in Anwesenheit eines Notars zu unterzeichnen und uns zwecks amtlicher Ubersetzung zuzusenden. Wir können Ihnen einen Entwurf dieser Vollmacht zusenden, auf dem Sie Namen und persönliche Details Ihres Bevollmächtigten eintragen und damit zu Ihrem Notar gehen, um das Dokument dort zu unterzeichnen und formell zu bekräftigen.


4. Geld, das Sie nach Griechenland einführen oder überweisen kann auf folgende Weisen transferiert werden

  • Uberweisung auf Ihr griechisches Bankkonto, das Sie während eines Aufenthalts hier eröffnen können, um Ihre hiesige Bank dann im folgenden per Fax zu auftragen, welche Beträge auszuzahlen sind.
  • Uberweisung auf unser Bankkonto.
  • In beiden Fällen erhalten wir das offizielle Importdokument (pink slip), welches unbedingt erforderlich ist, um Einkommenssteuerforderungen des griechischen Finanzamtes zu vermeiden.
  • Sie können uns in bar bezahlen. Sollten Sie grö?ere Beträge an Bargeld einführen, erklären Sie dies unbedingt bei Eintritt in das Land (an der Grenze oder am Ankunftsflughafen) um dort das erforderliche Importdokument (pink slip) ausgestellt zu bekommen.

Wir stellen die erforderlichen Quittungen für Geldtransfers aus, die unser Unternehmen betreffen.


5. Eine Privat Ubereinkunft zwischen Verkäufer und Käufer wird unterzeichnet, die eine genaue Beschreibung der angebotenen Immobilie oder der Dienstleistung enthält, sowie alle Bedingungen und Vereinbarungen. Falls der Käufer nicht anwesend ist, kann sein Anwalt die Unterzeichnung dieses Dokuments vornehmen und den Käufer diesbezüglich informieren.

6. Der Kaufvertrag wird hier vor Ort in Gegenwart eines Notars und des bevollmächtigten Rechtsvertreters des Kunden unterzeichnet. Wir senden Ihnen dann den Eigentumstitel und alle anderen relevanten Dokumente zu. Dazu gehören auch die Importdokumente (pink slips) im Original, die Sie unbedingt aufbewahren und Ihrem griechischen Steuerberater aushändigen sollten, bevor er im folgenden Jahr (Feb.März) die Steuererklärung für Sie einreicht. Bevor der Vertrag unterzeichnet wird, sind auch die erforderlichen gesetzlichen Abgaben zu zahlen: die Ubertragungssteuer, die Notariatskosten, die Kosten für den bevollmächtigten Rechtsanwalt, Maklergebühren und die Kosten der Rechtsanwaltskammer.


II. Erwerb eines Projekthauses/ Bauen im Auftrag

Sobald Sie sich entscheiden, mit dem Bau eines Hauses zu beginnen, wird ein Bauvertrag aufgesetzt und von beiden Parteien (Bauherr und Bauunternehmer) unterzeichnet. Der Vertrag beinhaltet alle relevanten Spezifizierungen des Baus, Kosten, Zahlungsweise und Zeitplan.

Zahlungsablauf

Stufe 1 - 10%: Anzahlung - bei Unterzeichnung des Bauvertrages

Stage 2 - 35%: Beginn des Aushubs, Betonfundament, Träger, Balken und Böden, etc.

Stage 3 - 30%: Beginn der Mauern aus Ziegeln, Fenster- und Türrahmen, elektrische und Wasser/Abwasserinstallationen, Fliesenlegearbeiten der Böden innen und au?en.

Stage 4 - 20%: Beginn der Wandfliesen Bad/Küche, Zubehör, Fenster, Türen, Rollos/Fensterläden und Einbauschränke, Innen- und Au?enanstrich.

Stage 5 - 5%: bei Fertigstellung letzter noch ausstehender Arbeiten / Korrekturen, Uberbleibsel.

Dies sind die ersten Schritte, dessen Ablauf Sie folgen sollten. Einige Bauunternehmer sind jedoch flexibel, so dass sie den Zahlungsablauf entsprechend Ihrer persönlichen Bedürfnisse festlegen können. Wir können Ihnen auf Anfrage detaillierte Auskünfte über diesen Prozess geben. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

 

III. Erwerb eines Grundstücks/ eine Immobilie aus Wiederverkauf

die relevanten Prozesse sind wie folgt

Stufe 1 - 10% Anzahlung auf den Grundstücks-/Hauspreis und Unterzeichnung eines Privatübereinkunft, die die angebotene Immobilie, das Zahlungsverfahren und den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages der Immobilie beschreibt.

Stage 2 - Die verbleibenden 90% der Zahlung werden an dem Tag des Kaufvertrags den Land-/Hauserwerb unterzeichnet, unmittelbar vor der Unterzeichnung des Vertrags.

 

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